KI-Transparenzerklärung
Diese Erklärung setzt die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) um, die seit dem 2. August 2026 gelten.
1. Anbieter und Geltung
Anbieter des Dienstes ist Fade Media GmbH, Beispielweg 1, 10115 Berlin, E-Mail: info@postomnia.com. Diese Erklärung gilt für die KI-Funktionen in PostOmnia und für KI-gestützt erstellte Inhalte auf dieser Website.
2. Welche KI-Systeme wir einsetzen
- Anthropic Claude (Claude API, Anthropic PBC) – erzeugt Textvorschläge im Composer: Caption-Vorschlag, Hashtag-Vorschläge, plattformgerechtes Umschreiben sowie den Entwurf eines YouTube-Thumbnails als Grafik. Das eingesetzte Modell ist in den Servereinstellungen hinterlegt und kann sich ändern.
- Google Gemini (Gemini API, Google Ireland Ltd. / Google LLC) – erzeugt und bearbeitet Bilder im Creative Studio (Visuals, Karussells, Kampagnenpakete).
Nicht jede Funktion mit dem Wort „automatisch“ ist ein KI-System: Vorlagen, Qualitätsprüfungen, Terminvorschläge, Antwortvorlagen im Posteingang und das lokale Ersatzbild, das ohne konfigurierten Bildanbieter erzeugt wird, arbeiten regelbasiert. Sie werden bewusst nicht als KI-generiert gekennzeichnet, weil eine falsche Kennzeichnung genauso irreführend wäre wie eine fehlende.
3. Hinweis auf die Interaktion mit einem KI-System (Art. 50 Abs. 1)
Überall dort, wo PostOmnia Ausgaben eines KI-Systems anzeigt – im Composer, im Creative Studio und über die Schnittstellen für KI-Assistenten (MCP/REST) – wird ausgewiesen, dass die Ausgabe von einem KI-System stammt. Ergebnisse sind Vorschläge; sie werden nicht ohne Ihr Zutun veröffentlicht.
4. Maschinenlesbare Kennzeichnung erzeugter Inhalte (Art. 50 Abs. 2)
Von einem KI-Modell erzeugte Bilder und Grafiken erhalten beim Speichern automatisch eine
maschinenlesbare Herkunftsangabe nach IPTC-Standard
(DigitalSourceType = trainedAlgorithmicMedia) sowie eine lesbare Herkunftszeile mit
Anbieter und Modell. Bei PNG-Dateien steht sie als eingebettetes XMP-Paket in der Datei, bei
SVG-Grafiken in einem <metadata>-Block.
Zwei Grenzen benennen wir offen: Wir signieren die Herkunft nicht kryptografisch (kein C2PA), und viele Social-Media-Plattformen entfernen Metadaten, wenn sie ein Bild beim Hochladen neu kodieren. Die Markierung überlebt also den Download und die Weitergabe der Datei, nicht aber zwangsläufig die Verarbeitung durch eine Plattform.
Zusätzlich hält PostOmnia intern an jedem Beitrag fest, ob und mit welchem Anbieter und Modell der Text erzeugt wurde und ob er danach von Hand bearbeitet wurde. Diese Angabe ist im Composer, im Kalender, in der Beitragsliste und im Kunden-Freigabeportal sichtbar.
5. Sichtbare Kennzeichnung veröffentlichter Beiträge
Jeder Workspace kann unter Einstellungen → KI-Kennzeichnung festlegen, dass an jeden veröffentlichten Beitrag mit KI-Herkunft automatisch ein sichtbarer Hinweis angehängt wird (Wortlaut frei wählbar, Standard: „Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.“). Die Voreinstellung ist aus, weil eine sichtbare Kennzeichnung nicht in jedem Fall gesetzlich gefordert ist und in jeden veröffentlichten Text eingreift. Ob im Einzelfall eine Pflicht besteht, beurteilt der Workspace selbst – siehe Abschnitt 6.
6. Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer (Art. 50 Abs. 4)
Wer mit PostOmnia veröffentlicht, ist für den veröffentlichten Inhalt Betreiber im Sinne der KI-Verordnung und muss offenlegen, dass ein Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde, insbesondere
- bei Bild-, Ton- oder Videoinhalten, die reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachbilden (Deepfakes), und
- bei KI-erzeugten Texten, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Unabhängig davon gelten die Kennzeichnungsregeln der jeweiligen Plattform sowie die Kennzeichnungspflicht für Werbung. Für gewöhnliche Marketingbeiträge, die redaktionell geprüft und verantwortet werden, besteht dagegen keine allgemeine gesetzliche Pflicht, jeden KI-gestützten Text als solchen auszuweisen.
7. Menschliche Aufsicht
KI-Ausgaben werden nie unmittelbar veröffentlicht. Sie landen im Composer oder als Entwurf und werden von einem Menschen freigegeben; Agenturen können zusätzlich das Kunden-Freigabeportal nutzen, das KI-gestützte Beiträge ausweist. Die einzige Funktion, die ohne erneuten Klick Text erzeugt, ist das Evergreen-Recycling: Ist es für einen Beitrag eingeschaltet, formuliert PostOmnia dessen Text zum eingestellten Zeitpunkt neu und legt ihn als geplanten Beitrag an – sichtbar gekennzeichnet und jederzeit änder- oder löschbar.
8. Rechte an KI-Ergebnissen
Die Rechte an den erzeugten Ergebnissen liegen, soweit rechtlich möglich, beim jeweiligen Workspace. Rein maschinell erzeugte Inhalte sind in der Regel keine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG und damit nicht urheberrechtlich geschützt; sie sind nicht exklusiv. Eine Prüfung auf Rechte Dritter ersetzt das nicht – Einzelheiten regelt § 7a der AGB.
9. Kein Training mit euren Inhalten
Weder PostOmnia noch die eingesetzten Anbieter verwenden die über den Dienst übermittelten Inhalte nach den geltenden API-Bedingungen zum Training von KI-Modellen. Welche Daten an welchen Anbieter übermittelt werden, steht in Abschnitt 4a der Datenschutzerklärung.
10. KI-Kompetenz (Art. 4)
Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz der Personen zu sorgen, die KI-Systeme in ihrem Auftrag einsetzen. Die Grundlagen – Funktionsweise, typische Fehler wie erfundene Fakten, Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie der Umgang mit Zweifelsfällen – sind in unserer KI-Compliance-Dokumentation zusammengefasst.
11. Kontakt und Änderungen
Fragen zu dieser Erklärung: info@postomnia.com. Wir passen sie an, wenn sich die eingesetzten Systeme oder die Rechtslage ändern.
Stand: 2026-08-02