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Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen

Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags. Version 1.0, Stand 2026-08-07. Beschrieben ist der Stand der von Fade Media GmbH betriebenen Instanz unter https://postomnia.de.

1. Vertraulichkeit

1.1 Zutrittskontrolle

Die Anwendung läuft in einem Rechenzentrum der Hetzner Online GmbH in Deutschland. Zutritt, Videoüberwachung, Besucherprotokollierung und Zugangskontrolle zu den Räumen liegen beim Rechenzentrumsbetreiber und sind dort nach ISO/IEC 27001 zertifiziert. Eigene Hardware wird nicht betrieben.

1.2 Zugangskontrolle (Systeme)

1.3 Zugriffskontrolle (Daten)

1.4 Trennungskontrolle

Mandantentrennung logisch über den Workspace-Bezug jeder Ressource. Produktions-, Test- und Entwicklungsumgebungen sind getrennt; Echtdaten werden nicht in Test- oder Entwicklungsumgebungen übernommen.

1.5 Pseudonymisierung und Verschlüsselung

2. Integrität

2.1 Weitergabekontrolle

Eine Übermittlung an Social-Media-Plattformen erfolgt nur für die vom Verantwortlichen ausgewählten Konten und freigegebenen Inhalte. Ausgehende Abrufe fremder URLs (Medien-Import, Vorschauen) laufen durch eine SSRF-Prüfung, die Zugriffe auf interne Netzbereiche unterbindet. Ein Datenexport ist jederzeit im JSON-Format möglich; Geheimnisse sind darin maskiert.

2.2 Eingabekontrolle

Sicherheitsrelevante Aktionen werden mit Zeitstempel, handelndem Konto und Zielobjekt in einem Audit-Log erfasst (Anmeldungen, Kontoverbindungen, Veröffentlichungen, Löschungen, Abrechnungsänderungen, Freigaben). Das Log ist für Workspace-Administratoren einsehbar.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

5. Auftragskontrolle

Unterauftragsverarbeiter werden ausschließlich nach Maßgabe von § 7 AVV eingesetzt und auf ein gleichwertiges Schutzniveau verpflichtet. Die aktuelle Liste steht in Anlage 2; Änderungen werden 30 Tage vorab angekündigt.

Version 1.0 · Stand: 2026-08-07